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Das Bier-LexikonEichstrich
Um dies zu gewährleisten, haben Gläser für den gewerblichen Ausschank eine Markierung, an der man die korrekte Füllmenge erkennen kann. Diese Markierung wird "Eichstrich" genannt. Das ist bei Biergläsern so, aber auch bei Gläsern für Wein, Schnaps oder auch Limonade. Die Pflicht, zur Verwendung von entsprechend geeichten Trinkgefäßen (Ausschankmaße) sucht man im Gaststättengesetz heute vergeblich. Seit 1971 bis 1995 gab es dafür die Schankverordnung. Seither gelten allgemeine (an Europa angepasste) Lebensmittel- und Handelsgesetze bzw. Verbraucherschutzgesetze. Für die korrekte Beschaffenheit der Eichstriche auf den Schankgefäßen sorgt außerdem noch das Eichgesetz. Ich kann Ihnen also keine Stelle im Gesetzbuch nennen, die sich glasklar auf den korrekten Füllstand im Schankgefäß bezieht und ob und wieviel Schaum man dem Bier hinzurechnen muss, bzw. wieviel Schaum sich im Glas setzen muss oder darf, bevor man über den Eichstrich peilt. Im Grunde ist es auch nicht so gedacht, dass ein Kontrolleur kommt und den Füllstand auf den Milliliter genau prüft. Es ist vielmehr dem Kunden im Gasthaus überlassen, ob er mit dem Bier insgesamt zufrieden ist. Natürlich muss Bier im gewerblichen Bereich immer so eingeschenkt werden, dass die Bierflüssigkeit mindestens bis zum Eichstrich reicht. (Ausnahme: Flaschenbier, das der Gast sich selbst einschenkt.) Der Bierschaum zählt grundsätzlich nicht zur Füllmenge und muss daher über dem Eichstrich beginnen. Es ist aber legitim, dass man kurz wartet, bis sich die Blume etwas gesetzt hat. Am besten natürlich bevor man es dem Kunden serviert. Geht es im Wirtshaus mal wieder hektisch zu, dann kann es schon mal vorkommen, dass sich im Glas zu viel Schaum und zu wenig Bier befindet. Im allgemeinen ist der Wirt aber an die klare gesetzliche Vorgaben gebunden, dass man die versprochene Menge zum versprochenen Preis zu liefern hat. Und so kann der Kunde verlangen, dass ein nicht bis zum Eichstrich gefülltes Glas nachgefüllt wird. Man sollte beim Streit um die Füllmenge aber die Kirche im Dorf lassen. Mag ja sein, dass mancher Wirt systematisch bescheißt, aber meist liegt es wirklich nur am Schaum und am Zeitdruck, wenn mal ein paar Millimeter bis zum Eichstrich fehlen. Da würde ich dann sagen "der Rest ist Trinkgeld" oder? Auf einen Rechtsstreit lässt man es angesichts des geringen Streitwertes (im Cent-Bereich) wirklich nicht ankommen. Hat man den Eindruck, dass der Wirt fortgesetzt und womöglich in betrügerischer Absicht stets zu wenig einschenkt, dann zieht man daraus eben die Konsequenz und trinkt fortan sein Bier woanders. Möglicherweise hilft es auch, wenn man die Angelegenheit mit dem Wirt und im Beisein weiterer Gäste eingehend bespricht...
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