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Meine Internet-Geschichte - oder: "1&1 und ich"Ein Erfahrungsbericht über BTX, das Internet und unseren langjährigen Internetzugangs- und Webhostingprovider 1&1
"Vertrag kommt von vertragen" - So vermeiden Sie Ärger mit dem Provider:Über langsamen oder gar nicht antwortenden Support kann man sich nur ärgern. Aber viele Kritikpunkte, die man so in den Foren liest, sind vom Provider völlig unabhängig, denn sie entstehen durch mangelde Information des Kunden selbst. Sie müssen Ihren Vertrag und die AGB einfach lesen. Dazu sind sie da! Tarifkonditionen selbst beobachten1&1 entwickelt seine Produkte immer weiter. Der Tarif "Deutschlandflat" wurde zu "3DSL" und später zu "4DSL" weiterentwickelt und umbenannt. Dann wurde daraus die "1&1 Doppelflat 16000". Dann musste man sich zwischen "Surf & Phone" und "DSL-HomeNet" entscheiden und an einigen Orten surft man nun mit bis zu 50.000 kBit/s! Vertragslaufzeit und Kleingedrucktes immer im Auge behaltenÜber das 1&1 Control Center kann man jederzeit selbst und ohne Kosten in einen neueren oder höherwertigeren Tarif wechseln. Will man aber zu einem billigeren Tarif downgraden, dann bleibt leider nur die Kündigung des bisherigen Tarifes und ein Neuabschluss des gewünschten Vertrages. Dabei ist man immer an die Vertragslaufzeit gebunden die bis zu 24 Monate betragen kann und die sich bei jedem Vertragsabschluss oder Wechsel wieder auf den vollen Betrag der im neuen Vertrag vorgesehenen Laufzeit erhöht. Dieser Umstand hat schon zu sehr viel Unmut bei mir und bei anderen 1&1-Kunden geführt. Aber im Grunde stehen die Vetragslaufzeiten ja im Vertrag und im Kleingedruckten des Angebotes. Man muss alles genau durchlesen und prüfen, bevor man sich bindet... Selbst in neuester Zeit, da 1&1 im Fernsehen wirbt "Keine Mindestvertragslaufzeiten mehr", muss man noch aufpassen, denn neben diesen neuen Verträgen existieren weiterhin die 24-Monats-Verträge. Die Regel ist ganz einfach: Wenn man ein Handy oder eine Fritzbox oder ein anderes Gerät 'geschenkt' bekommt, dann finanziert sich das über eine Mindestlaufzeit. Entfällt die Mindestlaufzeit, dann muss man dieser Regel zufolge auf solche Geschenke verzichten. |
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